| Verwendung von Polymeren im Klärschlamm |
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Für eine stoffliche Verwertung von Klärschlamm als Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen sind neben abfallrechtlichen Vorgaben auch die Vorgaben des Düngemittelrechtes zu beachten. Während das Abfallrecht in Gestalt der Klärschlammverordnung keine speziellen Vorgaben hinsichtlich eines Einsatzes von synthetischen Polymeren enthält, sieht dies beim Düngemittelrecht seit 2003 anders aus. Hier wurden in der Düngemittelverordnung folgende Vorgaben aufgenommen: „Ab dem 31.12.2013 Verwendung synthetischer Polymere nur, soweit sämtliche Bestandteile und das Endprodukt sich vollständig abbauen.“ Die eingeräumte Übergangsfrist von zehn Jahren geht nun bald zu Ende und viele Kläranlagenbetreiber fragen sich, was hat sich inzwischen getan und wie kann es weitergehen. Aus der Gruppe der synthetischen Polymere sind die Polyacrylamide diejenigen, die hier von besonderem Interesse sind. In Europa werden hiervon pro Jahr etwa 80.000 bis 100.000 Mg produziert und in verschiedenen Prozessen als Flockungshilfsmittel bei der Entwässerung eingesetzt. Der mengenmäßig größte Anteil (ca. 80 – 90 %) wird in der Papierindustrie und in der Abwasserbehandlung verwendet. Polyacrylamide können aufgrund ihrer Struktur und Ladungskapazität mit Klärschlamm sehr stabile Flocken bilden, um so den Entwässerungsprozess zu unterstützen. Diese Eigenschaft ist gewollt und sie bleibt über einen längeren Zeitraum erhalten. Genau hierin liegt der Knackpunkt. Als die Düngemittelverordnung 2003 vorbereitet wurde, konnte niemand genau angeben, wie sich Polyacrylamide im Boden verhalten und wann sie sich abbauen. Der Verordnungsgeber hat daraufhin eine Formulierung gewählt, die einerseits eine deutliche „Anstoßwirkung“ entfaltet, andererseits aber ausreichend Freiraum für künftige Entwicklungen bietet. So lässt die gewählte Formulierung bewusst offen, in welchem Zeitraum ein vollständiger Abbau erfolgen muss. Aus naturwissenschaftlicher Sicht kann man anmerken, dass sich alles im Grundsatz vollständig abbaut, wenn man den dafür notwendigen Zeitraum nicht eingrenzt. Dies ist in diesem Fall auf Sicht gesehen aber nicht wirklich gewollt. Inzwischen haben sich Forschungseinrichtungen der Thematik angenommen und Versuchsreihen angelegt. Erste Zwischenergebnisse liegen auch bereits vor. Sie können, einer vorsichtig optimistischen Einschätzung folgend, zu einer Konkretisierung der Aussagen über das Abbauverhalten von Polyacrylamiden im Boden beitragen. Wie kann es nun weitergehen? Aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist zu vernehmen, dass man einerseits an eine Verlängerung der Übergangszeit für synthetische Polymere denkt, um die Ergebnisse der Forschungen über das Abbauverhalten abzuwarten und in die weiteren Entscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus dürften demnach in einem nächsten Verordnungsentwurf konkreter gefasste Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an das Abbauverhalten von synthetischen Polymeren enthalten sein. Ein Entwurf einer Novelle der Düngemittelverordnung wird noch in diesem Jahr erwartet. Autor: Hans-Walter Schneichel, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Quelle: EKOPress 02/2011 |